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Lehrgruppe Bootsdienst

Mit der Ausbildung zum Motorrettungsbootsführer in der Wasserwacht erwirbt der Bewerber das Befähigungszeugnis Motorboot. Damit erhält er die Erlaubnis, Boote mit mehr als 3,69 KW(5PS) und unter 15 Metern Länge zu fahren.

Voraussetzungen
  • Mindestalter am Tage der Prüfung: 18 Jahre

  • Besitz eines gültigen Dienstausweises der DRK Wasserwacht

  • Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis, dass der Bewerber über ein ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen verfügt und keine Anzeichen für sonstige Krankheiten oder körperliche bzw. geistige Mängel vorliegen, die die Tauglichkeit zum Führen eines Motorrettungsbootes einschränken oder ausschließen; die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als 12 Monate sein.

  • Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des Schiffahrtsrechts (spätestens am Tag der Prüfung durch eine gültige Fahrerlaubnis oder durch eine entsprechende Erklärung nachzuwiesen)

  • gegebenenfalls eine Kopie bereits erteilter Berechtigungsscheine oder Befähigungsnachweise zum Führen von Wasserfahrzeugen auf Binnen-/Seeschifffahrtsstraßen

  • Nachweis/Bestätigung der aktiven Mitgliedschaft in der Wasserwacht

  • Abgeschlossenen Wasserretterausbildung

  • Nachweis über die praktische Ausbildung in den Ortsgruppen mit erfahrenen Bootsführern – besser mit Praxisanleitern (10 UE)

Ausbildungsinhalte