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Lehrgruppe Bootsdienst

 

Mit der Ausbildung zum Motorrettungsbootsführer in der Wasserwacht erwirbt der Bewerber das Befähigungszeugnis Motorboot. Damit erhält er die Erlaubnis, Boote mit mehr als 3,69 KW(5PS) und unter 15 Metern Länge zu fahren.

Voraussetzungen
  • Mindestalter zur Ausbildung: 18 Jahre
  • Mindestalter zur Tätigkeit im Einsatz: 18 Jahre
  • Besitz eines gültigen Dienstausweises der DRK Wasserwacht
  • abgeschlossene Wasserretterausbildung
  • Ärztliche Bescheinigung über ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen, sowie eine Bescheinigung, dass es keine Anzeichen für das Vorhandensein sonstiger Krankheiten oder Mängel gibt (jeweils nicht älter als 6 Monate)
  • Anmeldung zur Ausbildung durch die zuständige Wasserwacht
  • Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des Schiffahrtsrechts (spätestens am Tag der Prüfung durch eine gültige Fahrerlaubnis oder durch eine entsprechende Erklärung nachzuwiesen)

Ausbildungsinhalte